Feuerverbot 2023
Es gibt momentan kein Abbrennverbot in Sønderjylland.
Holzkohlegrille zu verwenden
Das bedeutet: Die Verwendung von Grills, bei denen der Brennstoff eine Glühwirkung entfaltet (wie Kohle, Holz, Briketts oder andere Brennstoffe, die Glut erzeugen können), ist selbst auf eigenem / privatem Grund nicht gestattet.
Außerhalb von eigenem / privatem Grund im Wohngebiet zu grillen
Das bedeutet: Grillen jeglicher Art (egal ob mit Kohle, Gas, Holz, Briketts oder anderen Brennstoffen) auf öffentlichen / allgemeinen Flächen, z. B. Parkplätzen, Wiesen, Spielfeldern, Parks usw. oder in der Natur, z. B. in Wäldern und Plantagen, an Stränden, Heiden, Feldern und dergleichen, an und in der Nähe von Seen (näher als 200 Meter vom Ufer entfernt) und am Meer (näher als 200 Meter vom Ufer entfernt) ist nicht gestattet.
In der Natur zu rauchen
Das bedeutet: Das Rauchen von Pfeifen, Zigaretten, Zigarillos, Zigarren, Wasserpfeifen und jeder anderen Art von Glut, Flamme oder dergleichen, die entzündete Rauchsubstanz enthält ist in der Natur, z. B. auf öffentlichen / kommunalen Grünflächen mit Gras, Pflanzen und anderen Bepflanzungen, z. B. Wiesen, Spielfeldern, Parks, Straßenrabatten usw. oder z. B. in Wäldern und Plantagen, an Stränden, Heiden, Feldern und dergleichen nicht erlaubt.
Feuer anzuzünden und offenes Feuer im Freien zu verwenden
Das bedeutet: Jede Art von Lagerfeuer (sei es mit Kohle, Holz, Briketts oder anderem Brennstoff), einschließlich Lagerfeuerpfannen sowie dem St. Hans-Lagerfeuer, Verbrennung von Gartenabfällen, Waldabfällen, sonstigen Abfällen, Stroh, Schilf und dergleichen sowie jegliche Verwendung von Öfen, Kaminen, Fackeln, Gartenfackeln, Kerzen und dergleichen im Freien, einschließlich an und in der Nähe von Seen (näher als 200 Meter vom Ufer entfernt) und auf dem Meer (näher als 200 Meter vom Ufer entfernt) ist nicht gestattet.
Geräte / Gegenstände verwenden, die im Freien Funken, Glut oder Flammen erzeugen
Das bedeutet: Unkrautbrenner jeglicher Art, privates Schweißen von Dachpappe und dergleichen, die Verwendung von offenen Flammen, die private Verwendung von Winkelschleifern und anderen Geräten im Freien, die Funken oder Glut erzeugen, die Verwendung von Terrassenheizungen im Freien und dergleichen, die Verwendung von Kesseln oder Heizkörpern und dergleichen im Freien, die mit brennbaren Flüssigkeiten oder Substanzen wie Spiritus, Gas, Benzin, Schwefel und dergleichen betrieben werden, sind nicht gestattet. Es gilt auch auf und an Seen (näher als 200 Meter vom Ufer entfernt) und am Meer (näher als 200 Meter vom Ufer entfernt).